Bestands-Versicherte sind für 18 Monate gebunden
Ging man bisher davon aus, dass sich der PKV-Verband und die beiden Bundesministerien für Gesundheit und Finanzen auf eine zweijährige Bindungsfrist geeinigt hätten, so veröffentlichte jetzt das Bundesfinanzministerium eine Kalkulationsverordnung. Dort wird folgendes zum Thema “Wechsel von Bestandskunden der PKV in den Basistarif eines anderen Versicherers im ersten Halbjahr 2009″ festgestellt: