Kündigung der privaten Krankenversicherung
Eine private Krankenversicherung kann man grundsätzlich ordentlich zum Ende eines Versicherungsjahres beenden. Die Kündigung muss schriftlich mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf des Versicherungsjahres erfolgen. Zu beachten gilt, dass das Versicherungsjahr ist nicht zwingend einem Kalenderjahres entsprechen muss.
Sollte der Anbieter seine Beträge durch eine Beitragsanpassung erhöhen, besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht. Der Vertrag kann zum Ende des Monats gekündigt werden, der dem Wirksamwerden der Erhöhung folgt.
Diese Seiten werden gerade auch gelesen:
- Gruppenversicherung
- Befreiung von der Versicherungspflicht
- Residenzpflicht
- Belegarzt
- Ordentliche Kündigung
Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherungshopping durch portable Alterungsrückstellung?