Der Wechsel von Bestand-Kunden ist eventuell für drei Jahre bindend
Das zumindest fordert der PKV-Verband. Wie bereits im April berichtet, befürchten die Krankenversicherer, dass mit Einführung des Basistarifes im Januar 2009 viele Bestandskunden von ihrem einmaligen Wechselrecht Gebrauch machen und innerhalb des ersten Halbjahres im Basistarif ihres Wunschversicherers, mit einem Großteil ihrer Alterungsrückstellung im Gepäck anheuern, um später in einen attraktiven Normaltarif zu wechseln.
Interessant ist dieser Wechsel vor allem, da keiner der PKV-Tarife so kalkuliert ist, dass er eine Mitnahme der Alterungsrückstellung vorsieht. Ab 2009 sehen das grundsätzlich alle vor und werden im Vergleich zu heute auch wesentlich teurer sein. Selbst wenn Sie nicht die gesamte Alterungsrückstellung mitnehmen können, so kann sich da, je nachdem wie lange Sie bereits versichert sind eine recht stattliche Summe angesammelt haben.
Vor allem Versicherer, die bereits seit Jahren mit den sehr hohen Beitragssteigerungen in ihren Alt-Tarifen zu kämpfen haben befürchten, dass ihre gesunde Kundschaft zu einem Mitbewerber wechselt und sich dadurch das Mischungsverhältnis innerhalb des Tarifs drastisch verschlechtert, was zu weiteren Beitragsanpassungen führen wird.
Einige andere Versicherer erhoffen sich allerdings dadurch zusätzliches Neugeschäft und blasen bereits zur Attacke auf die Mitbewerber. Sie stellen sich offen gegen die Verbandsforderung, die das Wechselrecht einschränken möchte.
In Gesprächen zwischen dem PKV-Verband, dem BaFin, dem Bundesfinanz- und dem Bundesgesundheitsministerium ist man grundsätzlich wohl einig geworden, dass ein Wechseln vom Basistarif in einen Normaltarif nur nach einer angemessenen Frist möglich sein wird. Der Verband der privaten Krankenversicherer, der in Anlehnung an die Bestimmungen der GKV im Bezug auf den Tarifwechsel eine dreijährige Bindungsfrist gefordert hatte, konnte sich zwar nicht durchsetzen, doch konnten sich laut Handelsblatt die Beteiligten wohl auf einen Kompromiss von zwei Jahren verständigen.
Das bedeutet, dass Sie als Bestandsversicherter, wenn Sie im ersten Halbjahr 2009 unter Mitnahme eines Teils Ihrer Alterungsrückstellung in den Basistarif eines anderen Krankenversicherers wechseln, dann für zwei Jahre an diese Entscheidung gebunden sind, bis Sie in einen Normaltarif umsteigen können.
Diese Seiten werden gerade auch gelesen:
- Schlechtes Timing für Uneinigkeit innerhalb der PKV
- Bestands-Versicherte sind für 18 Monate gebunden
- Versicherungshopping durch portable Alterungsrückstellung?
- Wer jetzt seinen PKV-Anbieter wechselt, kann die Alterungsrückstellung verlieren
- Grundlagen zum Basistarif
Nicht immer hilft die zuständige Aufsichtsbehörde Schlechtes Timing für Uneinigkeit innerhalb der PKV