Beitragsentlastungsmodelle in der PKV
Seit Anfang, Mitte der 90er Jahren gibt es sie, die Beitragsentlastungsmodelle der privaten Krankenversicherung.
Seitdem “weinenden Rentner vor der Kamera”, der sich über die unsagbar hohen Beiträge seiner Krankenversicherung beklagte und der Gesetzgeber beschlossen hatte, dass die privaten Krankenversicherer zusätzliche “Zuschreibungen zur Alterungsrückstellung” aus Ihren Überschüssen vorzunehmen hätten. Gemeint war damit, dass zusätzliches Kapital in die Deckungsrückstellung fließen muss, um zukünftige Beitragsanpassungen noch besser nach oben hin limitieren zu können.
Schon früher haben pfiffige Versicherungsvermittlter Ihren Kunden zu einer Art Beitragsentlastung im Alter geraten und eine kleine Leibrentenversicherung zur privaten Krankenversicherung mit abgeschlossen. Im Verkaufsgespräch wurde dann gezeigt, wie sich die Auszahlung der Leibrente auf den PKV-Beitrag auswirkt. Technisch gesehen waren es aber zwei verschiedene Verträge, rechtlich voneinander unabhängig und eine Verrechnung konnte nicht stattfinden, selbst dann nicht, wenn bei Verträge beim gleichen Versicherungskonzern geführt wurden.
Später hat die PKV dann eigene Modelle zur Beitragsentlastung entwickelt, mit denen auch tatsächlich eine Reduzierung des Beitrags stattfinden kann. Bekannt sind sie unter verschiedenen Begriffen, wie beispielsweise
- MBZ (Modifizierte Beitragszahlung) oder auch
- Vorsorgestufe
Es handelt sich hierbei nicht um einen Tarif, sondern um eine so genannte Sonderbedingung, die man zu seinem Vertrag abschließt. Man wählt mit einem Vielfachen von 5 Euro bis zu 100% seines Kostentarifs zuzüglich des Beitrags für die Sonderbedingung. In manchen Fällen bleibt auch während der Laufzeit eine Flexibilität erhalten, was sowohl den Zeitpunkt der Verrechnung, als auch die Höhe der Beitragsentlastung angeht.
Bei einer Beitragsanpassung kann sich auch die Höhe der Beitragsentlastung an die neuen Gegebenheiten anpassen. Ein weiterer, großer Vorteil zur vorher genannten Leibrentenvariante ist die Arbeitgeberzuschußfähigkeit, wenn gleich das auch nur für Arbeitnehmer ein interessantes Argument für den Abschluss eines “MBZ” sein kann.
Ein Wermutstropfen bleibt der Beitrag, der auch während der Verrechnungsphase zu bezahlen ist.
Ein klarer Nachteil hingegen ist die fehlende Ersatzleistung bei vorzeitiger Beendigung des MBZ oder des gesamten Vertrags. In diesem Fall verbleiben die eingezahlten Beiträge beim Unternehmen und kommen der gesamten Versichertengemeinschaft zu Gute.