Was ist die Beihilfe?
Unter Beihilfe versteht man die Fürsorgepflicht des Dienstherrn im Bereich der medizinischen Versorgung.
Dienstherrn sind Behörden des Bundes, der Länder oder der Kommunen. Die anfallenden Kosten für medizinische Leistungen werden prozentual übernommen, wobei die Höhe der Beihilfe von der familiären Situation abhängig ist.
Die Beihilfe wird entsprechend der geltenden Beihilfeverordnungen gewährt.
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