Umlageverfahren

Die Gesetzliche Krankenversicherung finanziert sich über das so genannte Umlageverfahren. Dabei werden die Mitgliedsbeiträge dazu verwendet, die anfallenden Ausgaben zu decken.

Jedes Jahr wird von den gesetzlichen Krankenkassen ein Beitragssatz aus der Bruttolohnsumme und den zu erwartenden Leistungsausgaben ermittelt.

Der Beitragssatz gründet sich dabei auf die Annahme, dass er ausreicht, um alle Ausgaben für Versicherungsleistungen und Verwaltung zu decken.

Rücklagen für zukünftige Leistungsausgaben werden beim Umlageverfahren nicht gebildet.

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