Übertritt aus der gesetzlichen Krankenkasse

Von Übertritt spricht man, wenn ein Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung wechselt.

Die Vorversicherungszeit in der Krankenkasse wird auf die geltenden Wartezeiten in der PKV angerechnet, sofern der Übertritt unmittelbar erfolgt und nahtlos an die Mitgliedschaft in der GKV anschließt.

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