Überführungskosten
Bei einem Todesfall im Ausland, werden die Überführungskosten von den privaten Krankenversicherungen im Rahmen der Vollkosten- und Zusatzversicherung übernommen, sofern die Tarifbedingungen das vorsehen.
In der Regel übernimmt die Auslandsreisekrankenversicherung die Kosten der Überführung. Den gesetzlichen Krankenkassen ist die Kostenübernahme generell untersagt.
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Übertritt aus der gesetzlichen Krankenkasse Überforderungsklausel