Therapiefreiheit



Der behandelnde Arzt entscheidet aufgrund seiner fachlichen Kompetenz und seiner gewonnenen Überzeugung der medizinischen Notwendigkeit über die Behandlungsweise. Man spricht in diesem Zusammenhang von Therapiefreiheit.

Dabei ist jedoch zu beachten, dass bei verschiedenen zur Verfügung stehenden, risikogleichen Behandlungsmethoden, diejenige zu wählen ist, die den größtmöglichen Erfolg verspricht, sowie bei verschiedenen gleichwertigen Alternativen das geringste Risiko aufweist.

In jedem Fall muss der Arzt den Patienten über die Risiken der verschiedenen zur Verfügung stehenden Therapiealternativen umfassend aufklären und die Einwilligung zur von ihm gewählten Therapie einholen.

Bei Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung hat der behandelnde Arzt außerdem darauf zu achten, dass die Wahl der Therapie auch wirtschaftlich angemessen ist.

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