Sucht

Private Krankenversicherer sind grundsätzlich leistungspflichtig für Krankheiten und Unfälle sowie deren Folgen, die aufgrund von Sucht eingetreten sind.

Allerdings besteht keine Leistungspflicht für vorsätzlich herbeigeführte Krankheit, Unfälle und deren Folgen, was Entziehungsmaßnahmen und Entziehungskuren einschließt.

Der Gesamtverband der PKV empfiehlt aber allen privaten Krankenversicherern, sich freiwillig an den Kosten für Entziehungsmaßnahmen zu beteiligen.

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