Studenten
Studenten sind in der seit 1975 bestehenden Studentischen Krankenversicherung versicherungspflichtig, wobei es seit 1989 eine zeitliche Begrenzung bis zum Abschluss des 14. Fachsemester oder maximal bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres gibt, um Missbrauch zu vermeiden.
Hat der Student Anspruch auf Familienversicherung, so ruht die Versicherungspflicht bis zum Ende dieses Anspruchs mit Vollendung des 25. Lebensjahres.
Zu Semesterbeginn ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht möglich, wenn der Student sich bei einem privaten Krankenversicherer in einem Studententarif versichern lassen möchte.
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