Sterbegeld
Das Sterbegeld wurde von der Gesetzlichen Krankenversicherung an denjenigen Hinterbliebenen gezahlt, der auch die Beisetzungskosten übernahm, sofern der oder die Verstorbene am dafür relevanten Stichtag (01.01.1989) bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert war.
Die Höhe des Sterbegeldes richtete sich danach, ob der oder die Verstorbene selbst Mitglied oder im Rahmen der Familienversicherung mitversichert war.
Seit in Kraft treten des GKV-Modernisierungsgesetzes 2004 ist das Sterbegeld nicht mehr im Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung enthalten, da es sich um eine versicherungsfremde Leistung gehandelt hat.
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