Standardtarif für ältere Versicherte
Seit 1994 ist jeder private Krankenversicherer aufgrund der Neuregelung der Bestimmung zum Arbeitgeberzuschuss verpflichtet, den so genannten Standardtarif anzubieten.
Dieser sieht einen Leistungsumfang analog zur Gesetzlichen Krankenversicherung vor:
Mit einer Begrenzung des Beitrages auf den durchschnittlichen Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung, der allen privat Versicherten offen steht, die mindestens seit zehn Jahren bei ihrem PKV-Anbieter versichert sind und das 55. Lebensjahr bereits erreicht haben.
Der Standardtarif wurde aufgrund des in Kraft treten der Gesundheitsreform 2007 so modifiziert, dass er den nun geltenden Bestimmungen gerecht wird und ab dem 1.1.2009 vom dann neu einzuführenden Basistarif abgelöst werden kann. Der Leistungsumfang wurde dadurch verändert und auch der versicherbare Personenkreis stark erweitert.
Siehe auch: Basistarif
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