Spartentrennung
Unter dem Begriff Spartentrennung versteht man die gesetzliche Regelung im VAG (Versicherungsaussichtsgesetz), dass bestimmte Versicherungszweige als rechtlich selbständige Unternehmen betrieben werden müssen.
Der Hintergrund dieser Bestimmung ist, dass Gewinne oder Verluste nicht mit anderen vom Versicherer betriebenen Sparten verrechnet werden können, sondern dass die Verwendung der Beiträge, Leistungen und Überschüsse ausschließlich und allein den Versicherten der betreffenden Sparte zu Gute kommen.
Darüber hinaus dient sie der Konkurssicherung und schafft Transparenz. Die Spartentrennung gilt für Kranken-, Lebens-, Kredit- und Rechtsschutzversicherungen.
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