Sozialstation
Mit dem Begriff Sozialstation werden Einrichtungen bezeichnet, die ambulante sozialpflegerische Dienste mit Fachpersonal und Helfern anbieten.
Getragen werden sie überwiegend von Wohlfahrtsverbänden. Zu ihren Aufgaben gehören:
- Die Grund- und die Behandlungspflege von kranken und bedürftigen Personen, sowie die Beschäftigungs- und Bewegungstherapie.
- Die Aufklärung und Schulung in häuslicher Altenpflege, sowie die Schulung von ehrenamtlichen Helfern und die Aktivierung von Nachbarschaftshilfe
- Die Einleitung von zusätzlich erforderlichen und ergänzenden Maßnahmen in der Sozialhilfe.
- Förderung von sozialen Kontakten, wie beispielsweise die Teilnahme an Freizeitaktivitäten und Bildungsmaßnahmen oder Selbsthilfegruppen.
Die entstehenden Kosten werden häufig ganz oder teilweise von Krankenkassen oder dem Sozialamt übernommen.
A B D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z
Diese Seiten werden gerade auch gelesen:
Schutzimpfung Sozialversicherung