Sozialstation

Mit dem Begriff Sozialstation werden Einrichtungen bezeichnet, die ambulante sozialpflegerische Dienste mit Fachpersonal und Helfern anbieten.

Getragen werden sie überwiegend von Wohlfahrtsverbänden. Zu ihren Aufgaben gehören:

  • Die Grund- und die Behandlungspflege von kranken und bedürftigen Personen, sowie die Beschäftigungs- und Bewegungstherapie.
  • Die Aufklärung und Schulung in häuslicher Altenpflege, sowie die Schulung von ehrenamtlichen Helfern und die Aktivierung von Nachbarschaftshilfe
  • Die Einleitung von zusätzlich erforderlichen und ergänzenden Maßnahmen in der Sozialhilfe.
  • Förderung von sozialen Kontakten, wie beispielsweise die Teilnahme an Freizeitaktivitäten und Bildungsmaßnahmen oder Selbsthilfegruppen.

Die entstehenden Kosten werden häufig ganz oder teilweise von Krankenkassen oder dem Sozialamt übernommen.

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