Sonderausgaben
Bestimmte Versicherungsbeiträge gehören zu den so genannten Vorsorgeaufwendungen, die im Rahmen der Sonderausgaben steuerabzugsfähig sind. Beiträge zur Krankenversicherung (gesetzlich und privat) gehören unter anderem auch dazu.
Aufgrund neuester Rechtsprechung durch das Bundesverfassungsgericht werden künftig die Beiträge zu Krankenversicherungen in einem höheren Umfang steuerlich anerkannt werden.
Die bislang gültige Regelung muss bis spätesten 2010 durch eine entsprechende Neuregelung ersetzt werden.
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