Solidaritätsprinzip

Auf dem Solidaritätsprinzip beruht die Funktionsweise der gesetzlichen Krankenversicherung.

Jeder Versicherte bezahlt Beiträge entsprechend seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, die durch den Beitragssatz prozentual vom Bruttoeinkommen berechnet werden, wobei jeder Versicherte Anspruch auf den gleichen Leistungsumfang hat.

Im Solidaritätsprinzip drückt sich auch die wechselseitige Verbundenheit der Versicherten untereinander aus.

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