Selbstbeteiligung

In der privaten Krankenversicherung gibt es verschiedene Arten der Selbstbeteiligung:

  • Das Prozentual-System
    Dabei trägt der Versicherte einen festen prozentualen Anteil an allen anfallenden Kosten eines oder mehrerer Leistungsbereiche.
  • Das Maximal-System
    Bei dieser Art wird der Teil der anfallenden Kosten, der über einen bestimmten Höchstsatz hinaus geht vom Versicherten selbst getragen.
  • Das Prozentual-Maximal-System
    Dabei ist vom Versicherten ein prozentualer Anteil aller anfallenden Kosten bis zu einem bestimmten Höchstbetrag selbst zu tragen. Nach Erreichen dieses Betrages übernimmt der Versicherer die weiter anfallenden Kosten in voller Höhe.
  • Das Maximal-Prozentual-System
    Dabei bezahlt der Versicherer alle anfallenden Kosten bis zu einem bestimmten Betrag zu 100 Prozent während der Versicherte von den darüber hinaus gehenden Kosten einen bestimmten Prozentsatz selbst trägt.

In der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Selbstbeteiligung mit dem Begriff Zuzahlung definiert.

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