Selbstbeteiligung im Krankenhaus

Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse müssen bei einem stationären Aufenthalt eine Zuzahlung in Höhe von zehn Euro pro Tag leisten für die maximal Dauer von 28 Tage.

In der privaten Krankenversicherung kann eine Selbstbeteiligung in Form eines Selbstbehalts auch für den stationärer Leistungsbereich vereinbart sein.

A B D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z

Diese Seiten werden gerade auch gelesen:

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*