Selbstbehalt

Der Selbstbehalt ist die vertragliche Verpflichtung des Versicherten, die Krankheitskosten bis zu einem bestimmten Betrag pro Jahr selbst zu tragen.

Der Selbstbehalt kann sich über alle Leistungsbereiche erstrecken oder aber auf einzelne begrenzt sein.

Aufgrund des geringeren Verwaltungsaufwands sind die Beträge für Selbstbehalt-Tarife günstiger, wobei die Beitragshöhe selbst dann noch geringer ist gegenüber einem Tarif ohne Selbstbehalt, rechnet man die jährlichen Selbstbehalt auf den Beitrag an.

Je höher der Selbstbehalt, desto größer ist auch Beitragsvorteil.

A B D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z

Diese Seiten werden gerade auch gelesen:

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*