Selbständige
Als selbständig erwerbstätig gilt jemand, der seine Tätigkeit und seine Arbeitszeit im Wesentlichen frei gestalten kann und dabei das unternehmerische Risiko trägt.
Obwohl Selbständige normalerweise nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse unterliegen, gibt es Personenkreise, die aufgrund der Art ihrer Selbständigkeit versicherungspflichtig sind, wie beispielsweise:
- Künstler und Publizisten und
- Landwirte
Aufgrund der durch die Gesundheitsreform 2007 eingeführte allgemeine Versicherungspflicht, muss jeder eine Krankenversicherung nachweisen können.
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- Pflichtversicherte
- Ab 2009 besteht eine allgemeine Versicherungspflicht
- Versicherungspflichtig trotz deutlicher Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze