Selbständige

Als selbständig erwerbstätig gilt jemand, der seine Tätigkeit und seine Arbeitszeit im Wesentlichen frei gestalten kann und dabei das unternehmerische Risiko trägt.

Obwohl Selbständige normalerweise nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse unterliegen, gibt es Personenkreise, die aufgrund der Art ihrer Selbständigkeit versicherungspflichtig sind, wie beispielsweise:

  • Künstler und Publizisten und
  • Landwirte

Aufgrund der durch die Gesundheitsreform 2007 eingeführte allgemeine Versicherungspflicht, muss jeder eine Krankenversicherung nachweisen können.

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