Schwerst-Pflegebedürftig
Schwerst-Pflegebedürftig ist jemand, dessen Hilfebedarf so groß ist, dass er jederzeit, sowohl Tag als auch Nacht auf Hilfe angewiesen ist und der zeitliche Aufwand für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung pro Tag durchschnittlich fünf Stunden beträgt.
Dabei müssen mindestens vier Stunden für die Grundpflege aufgewendet werden.
Die Pflegeversicherung definiert Schwerst-Pflegebedürftigkeit als Pflegestufe III.
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