Schwer-Pflegebedürftig

Schwer-Pflegebedürftig ist jemand, der mindestens dreimal pro Tag zu unterschiedlichen Tageszeiten Hilfe bei der Ernährung, der Körperpflege oder der Mobilität benötigt.

Sowie darüber hinaus mehrmals pro Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung anfällt, wobei der zeitliche Aufwand für die Hilfeleistung pro Tag durchschnittlich drei Stunden beträgt und davon mindestens zwei Stunden für die Grundpflege aufgewendet wird.

Schwer-Pflegebedürftigkeit entspricht der Pflegestufe II in der Pflegeversicherung.

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