Scheidung

Für Kinder von geschiedenen Eltern gelten in der Krankenversicherung folgende Regelungen:

Sie haben grundsätzlich die Wahlmöglichkeit bei welchem Elternteil sie mitversichert werden.

In der gesetzlichen Krankenversicherung sind sie beitragsfrei im Rahmen der Familienversicherung mitversichert, während in der privaten Krankenversicherung Kinder- oder Jugendbeiträge anfallen.

Unabhängig vom Wahlrecht der Kinder, kann im Versorgungsausgleich anlässlich der Scheidung geregelt sein, welcher Elternteil die Versicherungsbeiträge übernehmen muss.

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