Sachleistung
Unter Sachleistung versteht man das Prinzip der Leistungserbringung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Vertragsarzt rechnet die Kosten seiner medizinischen Leistungen nicht mit dem Patienten direkt ab, sondern mit der Krankenkasse über die jeweilige kassenärztliche Vereinigung.
In der Zwischenzeit haben die Krankenkassen auch die Möglichkeit, Kostenerstattung mit Ihren Mitgliedern zu vereinbaren, die dazu einen der so genannten Wahltarife vereinbaren müssen, die von den Krankenkassen speziell entwickelt wurden. Möglich wurde das durch die Gesundheitsreform 2007.
A B D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z
Diese Seiten werden gerade auch gelesen:
- Private Zusatzversicherung immer wichtiger
- Residenzpflicht
- Gesundheitsstrukturgesetz
- Die Wahltarife in der GKV – für jeden gesetzlich Versicherten die richtige Wahl?
- Die Wahltarife in der GKV – welche Kündigungsfrist gilt für einen Wechsel in die PKV?