Rücktritt
Der Versicherer hat das Recht vom (Krankenversicherungs-)Vertrag zurückzutreten, wenn er Kenntnis von einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung erhält.
Grundsätzlich ist jeder Antragsteller einer Versicherung verpflichtet, über alle ihm bekannten Gefahrenumstände richtig und vollständig Auskunft zu geben.
Speziell in der privaten Krankenversicherung ist das Rücktrittsrecht von besonderer Bedeutung, da die Versicherer in den Musterbedingungen auch ihr ordentliches Kündigungsrecht verzichten.
Die Frist, in der der Rücktritt ausgesprochen werden muss beträgt einen Monat ab Beginn der “positiven Kenntnis” der Anzeigepflichtverletzung.
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