Rücktransport
Mit Rücktransport ist der medizinisch notwendige Rücktransport aus dem Ausland gemeint, der normalerweise Bestandteil der Auslandsreisekrankenversicherung ist.
In den Vollkostentarifen der privaten Krankenversicherer ist er inzwischen ebenfalls vielfach enthalten, genauso wie in einigen ambulanten Zusatzversicherungen.
Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse haben keinen Anspruch auf Übernahme der Rücktransportkosten durch die Krankenkassen.
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