Rücklagen
Hat ein privater Krankenversicherer ein konstantes Eigenkapital, kann er Rücklagen bilden.
Gebildet werden sie aus Erträgen der Vorjahre und ihr Zweck ist:
- der Schutz des Nominalkapitals, das bedeutet, dass im Falle von Verlust zunächst die Rücklagen aufgelöst werden.
- Darüber hinaus dienen sie als Eingenfinanzierungsmittel und
- sie stellen auch eine Sicherheit für Gläubiger dar, denn je höher die Rücklagen sind, desto geringer ist das Risiko.
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