Rückdatierung

In der privaten Krankenversicherung gibt es die Möglichkeit den Versicherungsbeginn um zwei Monate zurück zu datieren, bei

  • der Nachversicherung von Neugeborenen ab Geburt oder der Adoption eines oder mehrerer Kinder,
  • der Mitversicherung von Ehepartnern nach der Eheschließung
  • Übertritt aus der gesetzlichen Krankenversicherung oder der freien Heilfürsorge.

Um die Vorversicherung auf die Wartezeiten anrechnen zu können, ist ein nahtloser Übertritt notwendig, so dass die Krankenheitskostenvollversicherung unmittelbar an die Vorversicherung anschließt.

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