Rezeptpflicht

Verschreibungspflichtige Arzneimittel dürfen nur gegen Rezept an Patienten abgegeben werden.

Sie wurden als rezeptpflichtig eingestuft, da sie die Gesundheit gefährden können. Selbst bei bestimmungsgemäßen Gebrauch, sofern sie ohne ärztliche oder zahnärztliche Anleitung angewendet werden, oder wenn sie häufig nicht bestimmungsmäßig eingesetzt werden und dadurch die Gesundheit gefährdet werden kann.

Es handelt sich dabei um eine Regelung nach § 48 Absatz 1 des Arzneimittelgesetzes (AMG).

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