Residenzpflicht
Bei der so genannten Residenzpflicht handelt es sich eine Regelung, nach der ein Vertragsarzt seine Wohnung im nähren Umkreis zu seiner Praxis haben muss, damit er auch im Notfall die vertragsärztliche Versorgung seiner Patienten sicherstellen kann.
Es bedeutet aber auch, dass der Vertragsarzt seine medizinischen Leistungen in seiner Praxis zu erbringen hat, abgesehen von den Besuchsleistungen.
In einem Urteil des Bundessozialgerichts wurde entschieden, dass der Wohnort so gewählt sein kann, dass der Vertragsarzt seine Praxis in längsten dreißig Minuten erreichen kann.
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