Rentner
Personen, die von der Gesetzlichen Rentenversicherung eine Rente erhalten oder einen einen Rentenantrag gestellt haben, werden allgemein als Rentner bezeichnet.
Dabei kann es sich um folgende Rentenarten handeln:
- Altersrente
- Erwerbsminderungsrente oder
- Hinterbliebenenrente, wie beispielsweise Witwen-, Witwer-, Halb- oder Vollwaisenrente.
Rentner sind versicherungspflichtig, wenn Sie mindestens neunzig Prozent in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens in der gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied oder als Familien-Angehöriger mitversichert waren.
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