Rentner

Personen, die von der Gesetzlichen Rentenversicherung eine Rente erhalten oder einen einen Rentenantrag gestellt haben, werden allgemein als Rentner bezeichnet.

Dabei kann es sich um folgende Rentenarten handeln:

  • Altersrente
  • Erwerbsminderungsrente oder
  • Hinterbliebenenrente, wie beispielsweise Witwen-, Witwer-, Halb- oder Vollwaisenrente.

Rentner sind versicherungspflichtig, wenn Sie mindestens neunzig Prozent in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens in der gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied oder als Familien-Angehöriger mitversichert waren.

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