Rehabilitation

Unter Rehabilitation versteht man die Wiederherstellung der Gesundheit. Im Sprachgebrauch der Sozialversicherung ist damit im speziellen die Wiederherstellung der Arbeitskraft gemeint.

Aus diesem Grunde übernimmt der Rentenversicherungsträger die Kosten für notwendige Reha-Maßnahmen.

Es handelt sich dabei um eine so genannte Anschlussheilbehandlung, die sich unmittelbar an die Heilbehandlung in einem Akut-Krankenhaus anschließt.

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