Regelversorgung-Zahnersatz

Die Regelversorgung beinhaltet die das durchschnittliche zahnärztliche Honorar und die durchschnittlich anfallenden Kosten für zahntechnische Leistungen, die eine medizinisch ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung gewährleisten.

Auf dieser Basis werden die so genannten Festzuschüsse berechnet, die von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Die Regelversorgung ist bereits im Vorfeld festgelegt worden.

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