Ratenzahlungszuschlag
In den Musterbedingungen für die private Krankenversicherung ist geregelt, dass der Versicherer einen Anspruch auf den jährlichen Beitrag im Voraus hat.
Wer diese Zahlungsweise wählt, erhält einen Rabatt in Höhe von 3% bezogen auf den Monatsbeitrag.
Der Versicherer gewährt jedoch eine monatliche Zahlungsweise. Durch den dabei entstehenden höheren Verwaltungsaufwand entfällt der Rabatt, bzw. wird ein Ratenzahlungszuschlag berechnet.
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