Psychotherapie
Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung sind in der privaten Krankenversicherung erstattungsfähig. Höhe und Umfang der Erstattung richtet sich nach den Besonderen Bedingungen und ist sehr unterschiedlich bei den einzelnen Versicherern geregelt.
Eine Psychotherapie kann auch durch nichtärztliche Therapeuten durchgeführt werden können. Man spricht in diesem Zusammenhang von einem so genannten Delegationsverfahren, bei dem ein Arzt den Patienten an einen Diplom-Psychologen zur Pyscho- oder Verhaltenstherapie überweist und dessen Behandlung überwacht.
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