Primärarzttarif

Unter dem Primärarzttarif versteht man im allgemeinen einen Tarif, bei dem sich der Versicherte bei medizinischer Notwendigkeit immer zuerst an einen Primärarzt zur Erst-Behandlung wendet. Hält sich der Versicherte nicht daran, in dem er sofort einen Facharzt konsultiert, erstattet der Versicherer nicht die gesamten Kosten.

Hintergrund dieser Regelung ist, dass der Allgemeinmediziner viele Krankheiten und Beschwerden behandeln kann, ohne den Patienten an einen Facharzt überweisen zu müssen.

Der abzurechnende Gebührensatz eines Primärarztes ist geringer im Gegensatz zur fachärztlichen Liquidation, so dass hier eindeutig auch wirtschaftliche Gesichtspunkte für den Versicherer eine wichtige Rolle spielen. Primärarzttarife haben deshalb auch preisgünstige Beiträge.

Primärärzte sind in der Regel Hausärzte, also Allgemeinmediziner ohne Fachrichtung oder auch Internisten.

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