Pflichtversicherte

Sind durch Satzungen oder gesetzliche Vorschriften der Abschluss von Versicherungen vorgeschrieben, so spricht man von einer so genannten Pflichtversicherung. Die bekannteste Form der Versicherungspflicht ist die Sozialversicherung.

Zu den Pflichtversicherten in der Sozialversicherung zählen folgende Personenkreise:

  • Arbeitnehmer, die mit Ihrem Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegen,
  • Auszubildende
  • Landwirte
  • Künstler und Publizisten
  • Studenten bis zum Ende des 14. Semesters, oder bis zum 30. Lebensjahr
  • Leistungsempfänger nach dem Arbeitsförderungsgesetz
  • Behinderte
  • Rehabilitanten

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