Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung wurde im Januar 1995 als neue Versicherungsart eingeführt und stellt eine Art Pflichtversicherung dar. Das bedeutet, dass alle Personen, die krankenversichert auch pflegeversichert sind.

Es gilt der Grundsatz, das die Pflegeversicherung der Krankenversicherung folgt. Das heißt, Mitglieder der GKV sind in der Sozialen Pflegeversicherung und Versicherte der PKV sind in der Privaten Pflegeversicherung pflichtversichert.

Es besteht eine Ausnahme für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse. Sie können die Pflegeversicherung auch bei einem privaten Krankenversicherer abschliessen.

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