Pflegestufe

Wenn eine Person pflegebedürftig ist, wird anhand der Pflegestufe der Grad der Pflegebedürftigkeit festgestellt.

Um den Umfang und die Häufigkeit des benötigten Hilfebedarfs einer Person zu ermitteln, sind für die Verrichtungen des täglichen Lebens, wie der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung in ein Punkte-System eingeteilt. Die Addition der Punkte ergibt die Pflegestufe, von denen man drei unterscheidet:

  • Pflegestufe I erheblich pflegebedürftig
  • Pflegestufe II schwer pflegebedürftig
  • Pflegestufe III schwerstpflegebedürftig

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