Pflegehilfsmittel
Unabhängig von der Pflegestufe haben Pflegebedürftige speziell bei häuslicher Pflege einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel, die zur Erleichterung der Pflege, zur Linderung von Beschwerden oder zur Ermöglichung einer selbständigeren Lebensführung dienen.
Für die Bereitstellung von Pflegehilfsmitteln, genügt eine Mitteilung des Pflegebedürftigen oder seiner Angehörigen an die Pflegekasse. Eine ärztliche Verordnung mittels Rezept ist nicht notwendig.
Alle zur Verfügung stehenden Pflegehilfsmittel sind im so genannten Pflegehilfsmittelverzeichnis aufgeführt, dabei handelt es sich einerseits um Mittel, die verbraucht werden und andererseits um technische Hilfsmittel.
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