Pflegebedürftigkeit

Laut den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Pflegeversicherung liegt Pflegebedürftigkeit vor, wenn eine Person, wegen Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls so hilflos ist, dass Sie gewöhnliche regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens nicht ohne die Hilfe einer anderen Person zu tun vermag.

Dazu gehören:

  • Körperpflege, wie z. B. Waschen, Duschen, Baden, Kämmen, Rasieren, Zahnhygiene, Blasen- und Darmentleerung.
  • Ernährung, wie z. B. zubereiten und Aufnahme von Nahrung.
  • Mobilität, wie beispielsweise selbständiges Aufstehen und Zubettgehen, An – und Auskleiden, gehen, stehen, Treppensteigen, verlassen und wieder aufsuchen der Wohnung.
  • Hauswirtschaftliche Versorgung, wie z. B. Einkaufen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wäsche waschen, Beheizen und Kochen

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