Persönliche Leistungserbringung

Der Arztberuf ist als freier Beruf eingestuft und ein wesentliches Merkmal für die ärztliche Tätigkeit ist die persönliche Leistungserbringung, die unmittelbar vom persönlichen Einsatz des Arztes abhängig ist und nicht wie in einem Gewerbebetrieb auch von angestellten Mitarbeitern übernommen werden kann.

Arzthelferinnen und Assistentinnen dürfen in diesem Zusammenhang nur delegierbare Leistungen vornehmen, die nicht den persönlichen Einsatz des Mediziners verlangen, sondern bei denn die ärztliche Überwachung ausreichend ist, wie beispielsweise bei Injektionen, Wechseln des Verbandsmaterials, Röntgenaufnahmen, usw.

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