Ordentliche Kündigung

Unter einer ordentlichen Kündigung versteht man die fristgerechte Kündigung eines (Kranken-)Versicherungsvertrages. Sie muss spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres ausgesprochen werden.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, wobei zu beachten ist, dass das Versicherungsjahr nicht gezwungenermaßen auch dem Kalenderjahr entspricht. In den besonderen Bedingungen ist auch das Versicherungsjahr geregelt.

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