Krankheitskostenzusatzversicherung
Durch eine Krankheitskostenzusatzversicherung lässt sich der Leistungsumfang zur gesetzlichen Krankenversicherung erheblich ergänzen.
Abgeschlossen werden können Leistungen für den ambulanten, dentalen und stationären Bereich, wobei die klassische Zusatzversicherung die so genannten Wahlleistungen im Krankenhaus umfasst.
Dazu gehört die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und die privatärztliche Behandlung.
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