Krankenversicherungspflicht

Seit dem 01.04.2007 besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht in Deutschland. Das bedeutet, dass jeder Bundesbürger ein Recht auf Krankenversicherungsschutz hat aber gleichzeitig auch die Verpflichtung, einen Krankenversicherungsvertrag abzuschließen.

Je nachdem welchem System er aufgrund seines beruflichen oder persönlichen Status zuzuordnen ist, muss er sich um Aufnahme in der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung bemühen.

Darüber hinaus besteht grundsätzlich eine Krankenversicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse für alle diejenigen, die der sozialen Sicherung bedürfen. Hierbei handelt es sich um:

  • Arbeitnehmer mit einem Arbeitsverdienst unterhalb der Versicherungspflichtgrenze,
  • Rentner,
  • Studenten und Praktikanten,
  • Landwirte und ihre mitarbeitenden Familienangehörigen.
  • Künstler und Publizisten,
  • Personen, die Leistungen gemäß de Arbeitsförderungsgesetzes beziehen,
  • Personen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe wie beispielsweise Fürsorgeerzieher beschäftigt sind und
  • Personen, die in Behinderteneinrichtungen an berufsfördernden Maßnahmen teilnehmen.

Für einige der genannten Personenkreise besteht ein Befreiungsrecht von der Krankenversicherungspflicht.

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