Krankenversicherung Künstlersozialkasse

Hauptberuflich selbständige Künstler und Publizisten sind in der Künstlersozialkasse versicherungspflichtig.

Aufgrund ihrer schwankenden und unregelmäßigen Einkommensverhältnisse nehmen sie gegenüber anderen Erwerbstätigen eine Sonderstellung ein. Um diesem Personenkreis einen Krankenversicherungsschutz und eine Altersversorgung zugänglich zu machen, wurde 1981 die Künstlersozialversicherung eingeführt.

Die Beitragszahlung erfolgt zur Hälfte durch den Künstler oder Publizisten. Die andere Hälfte wird durch die Künstlersozialabgabe von den so genannten Vermarktern sowie einem Bundeszuschuss erbracht.

Zu Vermarktern gehören diejenigen, die die künstlerischen oder publizistischen Erzeugnisse verwerten, wie z. B. Verlage, Galerien, Rundfunkanstalten und Theater.

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