Krankenversichertenkarte

Der bis 1995 verwendete Krankenschein wurde durch die Krankenversichertenkarte abgelöst und dient als Nachweis für das Recht vertragsärztliche Leistungen in Anspruch nehmen zu können.

Auf ihrem Mikrochip enthält sie neben Angaben zur Krankenkasse auch vertragliche Daten über Gültigkeit und persönliche Angaben des Versicherten.

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