Krankentagegeldversicherung

Bei der Krankentagegeldversicherung handelt sich um die Absicherung des durch Arbeitsunfähigkeit bedingten Verdienstausfalls bei der privaten Krankenversicherung.

Das versicherte Tagegeld darf maximal dem regelmäßigen Nettoeinkommen zuzüglich weiteren € 15,00 pro Tag bei Arbeitnehmern entsprechen. Der zusätzliche Betrag in Höhe von € 15,00 pro Tag dient zur Bezahlung des Arbeitnehmeranteils zur gesetzlichen Rentenversicherung.

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