Krankenhaustagegeldversicherung
Eine Krankenhaustagegeldversicherung zahlt für jeden Tag einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung einen bei Vertragsabschluss vereinbarten Betrag, wobei auch der Aufnahme- und der Entlassungstag mitgezählt werden.
Das Tagegeld wird zeitlich unbegrenzt und ohne Kostennachweis bezahlt, d. h. eine Bescheinigung des Krankenhauses aus der die Aufnahme- und Entlassungsdaten sowie der Behandlungsgrund hervorgeht, ist ausreichend.
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